18 Jahre, Führerschein mit 17
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
AM, L
18 Jahre, Führerschein mit 17
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
Nein
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.
18 Jahre, Führerschein mit 17
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
Nein
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.
15 Jahre
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
Nein
16 Jahre
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
Nein
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
AM
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
AM, A1
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.
Mindestalter:
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
AM, A1, A2
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.
Mindestalter:
21 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen ab 18 jahren möglich
Vorbesitz notwendig:
B
Einschluss anderer Klasse:
C1
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.
Mindestalter:
21 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen ab 18 Jahren möglich
Vorbesitz notwendig:
C
Einschluss anderer Klasse:
BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1), DE (bei Vorbesitz D)
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
ab 16 Jahren: bis 40 km/h
ab 18 Jahren: bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
AM, L
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz notwendig:
Nein
Einschluss anderer Klasse:
Nein